Am Ende der vertraglich vereinbarten Bauleistungen und der geplanten Bauzeit wird es häufig knapp. Nicht selten wird davon ausgegangen, dass seitens des Bauherrn kein größerer Widerstand mehr erfolgt.

Gerade in dieser Phase ist ein klarer Blick entscheidend – trotz Zeitdruck, Organisation und emotionaler Belastung.

Schlussabnahme & Gewährleistung

Mögliche Problemfelder zum Einzug:

  • Vertragliche Abweichungen
  • Bauzeitüberschreitungen
  • Qualitätsmängel & Nachbesserungen
  • Ausstehende Leistungen
  • Zahlungsstreitigkeiten

Wir kennen die einzuhaltenden Fristen zur Einforderung ausstehender oder mangelhafter Leistungen und sorgen für eine belastbare Dokumentation.

Wir sichern Fakten, unterstützen bei Gutachten und helfen bei der rechtssicheren Formulierung von Mängelanzeigen, Mahnschreiben und Abnahmeprotokollen.